Rechtsprechung
BFH, 06.02.2013 - I B 143/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Entscheidung des Bundesfinanzhofs über einen bei Finanzgericht gestellten Berichtigungsantrag nach Einleitung des Rechtsmittelverfahrens
- openjur.de
Entscheidung des Bundesfinanzhofs über einen bei Finanzgericht gestellten Berichtigungsantrag nach Einleitung des Rechtsmittelverfahrens
- Bundesfinanzhof
FGO § 107 Abs 1
Entscheidung des Bundesfinanzhofs über einen bei Finanzgericht gestellten Berichtigungsantrag nach Einleitung des Rechtsmittelverfahrens
- Bundesfinanzhof
Entscheidung des Bundesfinanzhofs über einen bei Finanzgericht gestellten Berichtigungsantrag nach Einleitung des Rechtsmittelverfahrens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 107 Abs 1 FGO
Entscheidung des Bundesfinanzhofs über einen bei Finanzgericht gestellten Berichtigungsantrag nach Einleitung des Rechtsmittelverfahrens - rewis.io
Entscheidung des Bundesfinanzhofs über einen bei Finanzgericht gestellten Berichtigungsantrag nach Einleitung des Rechtsmittelverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Entscheidung des Bundesfinanzhofs über einen beim Finanzgericht gestellten Berichtigungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09
- BFH, 06.02.2013 - I B 143/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.11.1999 - III B 5/99
Vollbeendete OHG; Beweiskraft einer PZU
Auszug aus BFH, 06.02.2013 - I B 143/12
Der von der Klägerin beim FG gestellte Berichtigungsantrag (§ 107 Abs. 1 FGO), über den nach der Einleitung des Rechtsmittelverfahrens innerhalb dieses Verfahrens und durch den Bundesfinanzhof (BFH) zu entscheiden ist (z.B. BFH-Beschluss vom 25. November 1999 III B 5/99, BFH/NV 2000, 844, über eine Nichtzulassungsbeschwerde), wird zurückgewiesen. - FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09
Bestimmtheit eines Haftungsbescheids bei fehlender Angabe des …
Auszug aus BFH, 06.02.2013 - I B 143/12
Die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos (Sächsisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 16. August 2012 1 K 817/09).
- BFH, 07.11.2013 - X R 22/11
Erlass von Nachzahlungszinsen - Tatbestandsberichtigung durch das …
Gegenstand des Revisionsverfahrens ist stets das angefochtene Urteil in der den Beteiligten bekannt gegebenen Fassung (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 2013 I B 143/12, nicht veröffentlicht). - FG Niedersachsen, 18.01.2018 - 14 K 5/17
Streit über die Haftung für die Besteuerung von Einkünften ausländischer …
Mit Beschluss vom ... ordnete das Gericht auf Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens bis zu Abschluss des von der Klägerin beim Bundeszentralamt für Steuern geführten Freistellungs- und Erstattungsverfahrens sowie bis zum Abschluss der beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren I B 91/13, I B 71/13, I B 143/12, I R 73/12 und den beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren 1 BvR 876/13 und 1 BvR 891/13 an.